Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025

Wissenschaftsstadt Darmstadt informiert über Versand der Wahlbenachrichtigungen und die Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl des 21. Deutschen Bundestags am Sonntag, 23. Februar 2025, werden bis Samstag, 1. Februar 2025, an alle wahlberechtigten Bürger in Darmstadt versandt. Auf der Rückseite enthält die Wahlbenachrichtigung einen Vordruck, mit dem Briefwahlunterlagen beantragt werden können.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, also am 23. Februar 2007 oder früher geboren und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer bis zum 1. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich bis spätestens Freitag, 7. Februar 2025, mit dem Wahlamt in Verbindung setzen (Tel.: 06151 13-3007).

Briefwahl

Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Wahl beträgt die Briefwahlzeit nur knapp zwei Wochen vor dem Wahltag. Deswegen und wegen den Postlaufzeiten empfiehlt die Wissenschaftsstadt Darmstadt allen Wahlberechtigten des Wahlkreises 185 am Wahltag ins Wahllokal zu gehen und an der Wahlurne ihre Stimme abzugeben.

Bürger, die dennoch per Briefwahl wählen möchten, werden gebeten, folgendes zu beachten: Briefwahlunterlagen können postalisch, per E-Mail oder online beantragt werden. Diejenigen, die diesen Weg wählen, werden ausdrücklich gebeten, die Postlaufzeit von mehreren Tagen zu berücksichtigen und die Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen. Auch beim Rückversand des Wahlbriefes an das Wahlamt ist mit einer mehrtägigen Postlaufzeit zu rechnen. Alternativ können Wahlbriefe persönlich im Wahlamt abgegeben oder in den Briefkasten des Bürger- und Ordnungsamtes (Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt) eingeworfen werden.

Zusätzlich können Wahlberechtigte persönlich im Briefwahlbüro des Wahlamtes (Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, 2. OG, Schalter 15 und 16) ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen, Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen und ihre Stimmen persönlich (durch Briefwahl) an Ort und Stelle abgeben. Neben der Wahlbenachrichtigung muss dafür der Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument vorgelegt werden.

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt empfiehlt jedem, der am Wahltag nicht an der Urne wählen kann, seine Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahlbüro zu beantragen und von der Möglichkeit, vor Ort zu wählen, Gebrauch zu machen, um den pünktlichen Eingang des Wahlbriefes beim Wahlamt sicherzustellen. Von der Möglichkeit zur Beantragung per Post, per E-Mail oder online wird spätestens ab Dienstag, 18. Februar 2025, abgeraten, da hier nicht sichergestellt werden kann, dass Briefwahlunterlagen dem Wahlamt pünktlich vor dem Wahltag auf dem Postweg zugehen.

Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 13. Januar 2025, zur Entgegennahme von Briefwahlanträgen geöffnet. Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen kann generell, das heißt auch wenn diese postalisch, per E-Mail oder online beantragt werden, aufgrund der verkürzten Fristen frühestens ab Montag, 3. Februar 2025, erfolgen. Um den Bürgern die Wahl im Briefwahlbüro zu vereinfachen, ist das Briefwahlbüro zusätzlich auch am Samstag, 8. Februar 2025, und Samstag, 15. Februar 2025, jeweils von 10 bis 13 Uhr geöffnet.

Generell gilt, dass Wahlbriefe bis zum Wahltag, 18 Uhr, beim Wahlamt eingehen müssen.

Informationen zur Bundestagswahl 2025 sind auf der städtischen Webseite www.darmstadt.de/rathaus/wahlen/bundestagswahlen-in-darmstadt abrufbar.