Kommunalwahl Darmstadt 2026
Infos zur Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 22. Februar an alle Wahlberechtigten zugestellt | Wichtige Informationen zur Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, zum Ortsbeirat Wixhausen und zum Ausländerbeirat am Sonntag, 15. März 2026, sind auf dem Postweg und werden bis zum 22. Februar 2026 an alle wahlberechtigten Bürger in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugestellt. Darüber informiert das städtische Wahlamt. Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite auch einen Vordruck, mit dem Briefwahlunterlagen beantragt werden können.
Zur Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und des Ortsbeirates wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, also am 15. März 2008 oder früher geboren sind, seit mindestens sechs Wochen, also seit 1. Februar 2026, ihren Wohnsitz (Hauptwohnung) in Darmstadt (für die Ortsbeiratswahl in Wixhausen) haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zur Ausländerbeiratswahl ist wahlberechtigt, wer (meldepflichtiger) ausländische Einwohner (auch staatenlos) ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, also am 15. März 2008 oder früher geboren ist, seit mindestens sechs Wochen, also seit 1. Februar 2026, seinen Wohnsitz (Hauptwohnung) in Darmstadt hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wer bis zum 22. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens 27. Februar 2026 mit dem Wahlamt (Telefon 06151 133007) in Verbindung setzen.
Musterstimmzettel
Musterstimmzettel werden nicht mehr postalisch an alle Haushalte versandt, sondern sind auf www.darmstadt.de/rathaus/wahlen einsehbar. Zudem stehen seit 2. Februar Musterstimmzettel als Auslage im Meldeamt sowie in den Meldestellen Arheilgen, Eberstadt und Wixhausen zur Verfügung.

Briefwahl
Wähler können ihre Briefwahlunterlagen z.B. online, per Mail oder postalisch beantragen. Sollte dieser Weg gewählt werden, sind die Postlaufzeiten von mehreren Tagen zu berücksichtigen. Wähler werden daher dringend gebeten, die Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen. Auch beim Rückversand des Wahlbriefes zum Wahlamt ist mit mehreren Tagen Postlaufzeit zu rechnen.
Der Wahlbrief kann aber selbstverständlich gerne persönlich im Wahlamt abgeben oder in den Briefkasten geworfen werden. Zusätzlich können Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro des Wahlamtes (Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, 2. OG, Schalter 15 – 18) ohne vorherige Terminvereinbarung beantragt werden. Hierzu benötigt man lediglich den Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument sowie die Wahlbenachrichtigung (wenn vorhanden). Bei dieser Möglichkeit der Beantragung werden die Briefwahlunterlagen sofort ausgehändigt und es sind keine Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Hierbei besteht auch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und den verschlossenen Wahlbrief anschließend abzugeben. Das Briefwahlbüro ist ab sofort zur Entgegennahme von Briefwahlanträgen geöffnet.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung über das pünktliche Eingehen des Wahlbriefes beim Wahlamt bis zum Wahltag, 18 Uhr, bei den Wählern. Alle Informationen zu den Kommunalwahlen 2026 gibt es auf: www.darmstadt.de/kommunalwahl.

Björn Friedrich