Inspiration

Kommunalwahl in Darmstadt am 14.3.2021

Ein Blick in die Stadtgeschichte

Von Frank Horneff

Vor 75 Jahren wurde in Darmstadt zum ersten Mal nach der Nazi-Diktatur eine Stadtverordnetenversammlung gewählt.

Etwas mehr als ein Jahr nach dem Tag der Befreiung von der Nazi-Diktatur am 8. Mai 1945 wählten die Darmstädter am 26. Mai 1946 ihre erste demokratisch verfasste Stadtverordnetenversammlung nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges. Das liegt in diesem Jahr 75 Jahre zurück.

Die Stadtverordnetenversammlung und ihre Aufgaben

Am 14. März 2021 steht die dann 19. Wahl zum Darmstädter Stadtparlament an, 490 Kandidaten bewerben sich um 71 Mandate in der Stadtverordnetenversammlung.

Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt, der Stadtverordnetenvorsteher ist der erste Bürger der Stadt und steht protokollarisch noch vor dem Oberbürgermeister. Parlamentarischer Brauch ist, dass die stärkste Fraktion des Parlaments den Stadtverordnetenvorsteher stellt. Das Stadtparlament trifft alle wichtigen Entscheidungen und überwacht die Arbeit der gesamten Stadtverwaltung. Die Stadtverordnetenversammlung kann zwar keine Gesetze beschließen, sie hat aber das Satzungsrecht und das Gebühren- und Beitragserhebungsrecht. Außerdem bilden sich aus der Stadtverordnetenversammlung heraus Ausschüsse, die die Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung vorbereiten.

Der ehrenamtliche Magistrat

Außerdem wählt das Stadtparlament die ehrenamtlichen Stadträte in den Magistrat. Ehrenamtliche Stadträte können nicht Stadtverordnete sein, sie erklären ihren Mandatsverzicht und sind dann städtische Ehrenbeamte im Magistrat, gemeinsam mit den hauptamtlichen Stadträten/Dezernenten, dem Oberbürgermeister und dem Bürgermeister. Der Magistrat ist die oberste Verwaltungsbehörde der Stadt und führt die laufenden Angelegenheiten. Die Wahlzeiten der Oberbürgermeister und der hauptamtlichen Stadträte weichen von den Wahlzeiten der ehrenamtlichen Stadträte ab. Oberbürgermeister und hauptamtliche Stadträte werden auf sechs Jahre gewählt, die ehrenamtlichen Stadträte für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung (fünf Jahre).

Das Wahlsystem

Seit der Kommunalwahl am 18. März 2001 haben die Wähler einen stärkeren Einfluss auf die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung. Das auf Wahlvorschlägen in Listenform basierende Verhältniswahlsystem wurde um Elemente einer Personenwahl ergänzt. Damit hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind – in Darmstadt also 71.

Stimmen können einzeln an beliebige Bewerber auf dem Stimmzettel vergeben werden, dabei können auch Bewerber aus verschiedenen Listen ausgewählt werden (Panaschieren), jeder Bewerber kann mit bis zu drei Stimmen bedacht werden, dieses Anhäufeln ist das Kumulieren.
Panaschieren und Kumulieren kann auch kombiniert werden – wichtig ist dabei, nicht mehr als 71 Stimmen abzugeben.

Wer einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel vorzufinden ist, insgesamt zustimmt, setzt in der Kopfleiste sein Listenkreuz. Dadurch erhält bei der Auszählung jeder Bewerber dieser Liste in der aufgeführten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme. Sind danach noch nicht alle 71 Stimmen aufgeteilt, weil auf der Liste weniger Namen stehen, als Mandate zu vergeben sind, werden von oben nach unten so lange Stimmen weiterverteilt, bis alle 71 Stimmen vergeben sind.

Zudem kann auch nur ein Teil der 71 Stimmen an einzelne Bewerber vergeben werden. Um einen Verfall der möglicherweise übrigbleibenden Stimmen zu vermeiden, kann zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in der Kopfleiste angekreuzt werden – so kommen die restlichen Stimmen von oben nach unten so verteilt, dass jeder Bewerber, der weniger als drei Einzelstimmen bekommen hat, jetzt eine weitere Stimme erhält, bis alle 71 Stimmen verteilt sind.

Falls eine Liste in der Kopfleiste angekreuzt wurde, können außerdem einzelne Namen aus dieser Liste gestrichen werden. Die gestrichenen Bewerber gehen dann leer aus.

(mit Material aus „Die Darmstädter Kommunalpolitik seit 1945“ von Roland Dotzert, Darmstadt,2007)

Die Karten werden neu gemischt

Am 14. März 2021 entscheiden die Darmstädter über die künftige Zusammensetzung des Stadtparlamentes. Dort hat seit 2011 eine Koalition aus Grünen und CDU eine Mehrheit, seit 2016 haben die beiden Koalitionsfraktionen eine Kooperationsvereinbarung mit Uffbasse. 13 Parteien und Wählervereinigungen haben ihre Personalvorschläge beim Wahlleiter eingereicht, um die 71 Stadtverordnetenmandate bewerben sich 490 Kandidaten.

Nachdem wir in der Februar-Ausgabe besondere Kandidaten vorgestellt haben, kommen nun die Parteien und Wahlbündnisse auf den folgenden Seiten selbst zu Wort.

Hierbei haben wir jenen demokratischen Parteien und Wahlbündnissen Platz eingeräumt, die unser VORHANG AUF Magazin mit einer Anzeigenschaltung in Krisenzeiten solidarisch unterstützt haben.

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