Die Infektionshygieneverordnung des Landes Hessen ist am 08. Dezember 2017 geändert worden und fordert in §2 dieser Verordnung von Personen, die gewerbsmäßig Tätigkeiten am Menschen ausüben und bei denen Krankheitserreger übertragen werden können, den Nachweis der erforderlichen Sachkunde. Solche Tätigkeiten sind insbesondere die Ausübung der Nagelpflege, der Haarpflege, der Kosmetik, der Fußpflege, das Tätowieren, das […]
Die Infektionshygieneverordnung des Landes Hessen ist am 08. Dezember 2017 geändert worden und fordert in §2 dieser Verordnung von Personen, die gewerbsmäßig Tätigkeiten am Menschen ausüben und bei denen Krankheitserreger übertragen werden können, den Nachweis der erforderlichen Sachkunde. Solche Tätigkeiten sind insbesondere die Ausübung der Nagelpflege, der Haarpflege, der Kosmetik, der Fußpflege, das Tätowieren, das […]