Kriminalität und Prävention | Cybercrime

Cybercrime macht auch vor der aktuellen Covid19 Krise nicht halt

Phänomen I:
Aktuelle Informationen zur Verbreitung des SarsCov2 Virus oder Verhaltenstipps in der Krise, als Dokument oder Hyperlink, werden derzeit vermehrt von Cyberkriminellen an verunsicherte Bürgerinnen oder Bürger als Email oder in sozialen Netzwerken verbreitet. Dabei handelt es sich nicht um neue Kriminalitätsphänomene. Vielmehr werden altbekannte „Maschen“ einfach nur mit „neuen Etiketten“ versehen und die Arglosigkeit der Betroffenen ausgenutzt. Darüber hinaus werden mittlerweile auch Schutzmasken oder Desinfektionsmittel zu völlig überhöhten Preisen oder angebliche Wundermittel zur Behandlung von Covid19 angeboten.

Nützliche Tipps zum sicheren Surfen:

  • Vorsicht bei Emails mit Anlagen/Anhängen oder Hyperlinks – unabhängig vom Absender.
  • Glauben Sie nicht den Versprechungen von Wundermitteln gegen das Covid19 Virus. Derzeit gibt es noch keine offiziell zugelassenen Medikamente zur Behandlung oder Prävention.
  • Bei Onlinebestellungen generell auf Impressum, Erreichbarkeit des Anbieters und auf Sicherheitszertifikate achten.
  • Nutzen Sie Antivirensoftware und aktualisieren Sie Ihre Programme regelmäßig.
  • Geben Sie niemals leichtfertig personenbezogene Daten (vor allem auch keine Kopien von Personaldokumenten) heraus.
  • Verwenden Sie sichere Passwörter (Kombination aus Groß-/Kleinbuchstaben, Sonderzeichen und Zahlen) und nutzen Sie die häufig angebotene 2-Faktorenauthentifizierung.
  • Machen Sie regelmäßig Backups Ihrer wichtigsten Daten (Bilder/Dokumente). Sichern Sie diese auf einer externen Festplatte und trennen Sie diese nach Abschluss physisch von Ihrem Arbeitsrechner.
  • Sollten Sie sich generell unsicher sein, sprechen Sie mit einer Person Ihres Vertrauens oder fragen direkt bei den Fachberatungsstellen Ihrer Polizei nach.

Phänomen II:
Es werden Emails mit Hyperlinks versendet, die auf gefälschte Webseiten öffentlicher Institutionen verweisen, in denen Antragsformulare hinterlegt sind. Die Dokumente sollen ausgefüllt werden, um Corona-Unterstützungsleistungen zu erhalten. Ziel der Täter ist es, die eingegebenen persönlichen Daten des Unternehmens/Selbständigen zu erlangen, um mit diesen Daten dann offizielle Anträge bei den entsprechenden Stellen zu beantragen. In den durch die Täter ausgefüllten Dokumenten werden für die Auszahlung Kontodaten des Cyberkriminellen oder eines Finanzagenten hinterlegt.

Was ist zu tun?

  • Anträge nur über offizielle Seiten der jeweiligen Behörden stellen. Dazu niemals Hyperlinks aus Emails verwenden, sondern ausschließlich die offiziellen Homepages der jeweiligen Stellen nutzen.

Nützliche Links

 

Michael Rühl
Fachberatung Cybercrime

Weitere Informationen: www.polizei.hessen.de/praevention/corona-straftaten/