Inspiration

Habt Ihr Sabine gut überstanden?

Ralf Hammann von der Zurich versteht sich als Übersetzer des verwirrenden Assekuranz-Sprech. Bezirksdirektion der Zurich Versicherungen Deutschland Groß-Gerauer Str. 6a , 64560 Riedstadt,Tel.: 0 61 58 - 71 589 Mail: ralf.hammann@zuerich.de

Es stürmt und viele fragen sich, wer bezahlt mir den umgestürzten Baum, mein Dach oder mein zerkratztes Auto.

Nicht immer fällt der Baum so, dass es glimpflich abgeht. Nicht immer verfehlen Ziegel die geparkten Autos. Und leider sind die Ziegel meist nicht mit einem Namensschild gekennzeichnet. Es ist also meist nicht möglich nachzuvollziehen, wem das Ding gehört! Deshalb hier eine kleine Abhandlung, welche Haftungen bestehen und wer zahlt?

Ein paar Fakten zu dem aktuellen Thema Sturm. Sturm nennt man es, wenn Windstärke 8 ( 62-74km/h) herrscht. Das bedeutet dann juristisch, dass für die Bäume oder Ziegel, die umherfliegen, keiner mehr haftet. Man nennt es höhere Gewalt!

Ihr braucht also bei so einem Sturm wie Sabine nicht beim Nachbarn klingeln, weil dessen Ziegel in Eurer Motorhaube gelandet sind. Das ist ein Thema für die eigene Kaskoversicherung. Hier genügt im Übrigen die Teilkasko. Das heißt, Schäden durch Sturm werden über die Kaskoversicherung ohne Beeinträchtigung des Schadenfreiheitsrabattes reguliert. Die Selbstbeteiligung bleibt am Autobesitzer hängen. Die Schäden an Gebäuden oder Einfriedungen / Zäunen werden über die Sturmgebäudeversicherung geregelt. Das hat übrigens nichts mit der Elementarschadenversicherung zu tun. Bei neuen Policen ist auch die Entsorgung umgestürzter, entwurzelter Bäume und die folgende Aufforstung mitversichert. Hier natürlich mit Obergrenzen, die sehr unterschiedlich sein können. Also vorsichtshalber mal die eigenen Policen überprüfen lassen! Eine Haftung des Eigentümers, selbst wenn es ziemlich klar ist, woher der Ziegel oder das Vordach kommt, ist definitiv ausgeschlossen. Anders sieht es aus, wenn Ziegel nach einem Sturm wochenlang auf halb acht hängen und dann auf ein Auto herunterfallen. Dafür haftet der Eigentümer dann schon, weil er nach einem Sturm schnellstmöglich solche Gefahrenpunkte wieder ausmerzen muss! Schafft er das nicht, dann muss er zahlen bzw. seine Haftpflichtversicherung. Aber Vorsicht, besser ist es, wenn man nach einem Sturm ein bisschen schaut, wo man parkt. Ach, und im Wald sollte man generell nicht von einem Haftpflichtanspruch ausgehen … dort wandelt man auf eigenes Risiko!

Zum Schluss noch was Aktuelles: die neuen Mofaschilder sind da! Dieses Jahr wird schwarz gefahren!

Wer Fragen zu den angesprochenen Themen hat, einfach schreiben … ich freue mich: ralf.hammann@zuerich.de

Ralf Hammann

Zurich Bezirksdirektion
Hammann & Sohn
Groß-Gerauer Str. 6A
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Tel.: 0 61 58 -71 589
hammann@zuerich.de