
Die Infektionshygieneverordnung des Landes Hessen ist am 08. Dezember 2017 geändert worden und fordert in §2 dieser Verordnung von Personen, die gewerbsmäßig Tätigkeiten am Menschen ausüben und bei denen Krankheitserreger übertragen werden können, den Nachweis der erforderlichen Sachkunde. Solche Tätigkeiten sind insbesondere die Ausübung der Nagelpflege, der Haarpflege, der Kosmetik, der Fußpflege, das Tätowieren, das Ohrlochstechen und die Schmuckeinbringung an, in oder unter der Haut oder Schleimhaut (Piercing) und die invasiven Tätigkeiten von Personen mit einer Erlaubnis nach §1 des Heilpraktikergesetzes.
Unsere Dozenten besitzen die geforderte fachliche Qualifikation und haben die Zulassung des RP Darmstadt, Sachkundekurse nach dem Curriculum des Hessischen Sozialministeriums durchzuführen.
Zur Erlangung der notwendigen Sachkunde stehen 2 unterschiedliche Kurse zur Verfügung:
1. Für Berufsgruppen, die nicht invasiv tätig sind, ist der Kurs „Hygiene I“ (8 Unterrichtsstunden) ausreichend. Der Kurs endet mit einer schriftlichen Kenntnisprüfung.
2. Für Berufsgruppen, die invasiv tätig sind (zum Beispiel Permanent Make-up, Tattoo, Piercing, Podologie, medizinische Fußpflege, Injektion, Akupunktur, Infusionstherapie), müssen am Kurs „Hygiene II“ (40 Unterrichtsstunden) teilnehmen. 16 Unterrichtsstunden sind im Eigenstudium zu lernen. Der Präsenzunterricht beträgt 24 Unterrichtsstunden und endet mit einer schriftlichen Prüfung.
* 1 Unterrichtsstunde entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten
Anmeldung über info@heilpraktikerschule-sissouno.de, mobil 01634116756