… es ist November 2020, kurz nach 17.00 Uhr, irgendwo in Deutschland.
Luca E. schlendert mit seiner 14 Jahre alten Schwester Eva durch ein Wohngebiet. Es dämmert schon. In einigen Häusern brennt bereits Licht oder die Rollläden sind heruntergelassen. Das gefällt ihnen gar nicht, suchen sie doch ein Anwesen, wo erkennbar niemand zuhause ist. Sie wollen einbrechen.

Dann werden sie fündig. In der Tannenstraße 11 steht das Tor der Einfahrt offen, kein Auto vor dem Anwesen und das Haus ist dunkel. Die Gelegenheit! Sie betreten das Grundstück und verschwinden im rückwärtigen Bereich des Anwesens.
Zeitgleich schaut Frau Habacht, die Nachbarin aus der Tannenstr. 12, aus dem Fenster. Gegenüber auf dem Bürgersteig beobachtet sie den jungen Mann und das Mädchen, die sich zuvor das gegenüberliegende Anwesen genau betrachteten und schließlich nach Betreten des Grundstückes hinter dem Anwesen verschwunden sind. Frau Habacht sind die Personen unbekannt. Sie fand alles sehr merkwürdig, schloss das Fenster und wenige Minuten später war die Beobachtung aus dem Sinn.
Das Mädchen Eva will gerade an der Terrassentür den Schraubenzieher ansetzen, denn das Aufhebeln von Fenstern ist für sie eine leichte Übung. Da entdeckt sie seitlich ein kleines gekipptes Fenster, wo sie natürlich viel einfacher einsteigen könnte. Doch ihr Bruder Luca geht nach vorne an die Haustür. Wenn die nicht verschlossen ist, geht es hier noch viel schneller. Und tatsächlich, mit einem vorgefertigten Plastikstück fährt er entlang der Türöffnung und innerhalb von wenigen Sekunden springt die Tür auf! Beide verschwinden im Haus und gehen auf die Suche.
Eva entdeckt im Schlafzimmer im 1. Stock eine Schmuckschatulle. Der Inhalt ist ein Volltreffer. Schnell leert sie den Schmuck auf den Boden und sucht die echten Stücke heraus. Goldene Ringe, Ketten und sogar Goldmünzen verschwinden in ihrer Jackentasche. Auch die Herrenarmbanduhr aus dem Nachttisch und die Ohrringe von der Ablage im Bad lässt sie mitgehen. Das hat sich gelohnt.
Währenddessen durchsucht Luca das Wohnzimmer und die Küche, wo Bargeld zwischen Büchern und im Küchenschrank aufbewahrt wurde. Überall das Gleiche denkt er sich.
17.05 Uhr: Eva kommt von oben und beide flüchten durch die hintere Terrassentür über die Nachbargärten und verschwinden in der Dunkelheit. Nach 5 Minuten ist der Spuk vorbei.

17.20 Uhr: Die Bewohnerin der Tannenstr. 11 trifft nach getaner Arbeit zu Hause ein. Geschockt muss sie feststellen, dass die Terrassentür offensteht und verschiedene Schubladen durchwühlt wurden. Ihr gesamter Schmuck und das „Geld für alle Fälle“ ist verschwunden. Sofort verständigt sie über Notruf 110 die Polizei.

Einbruchschutz lohnt sich!

Investieren Sie deshalb in Sicherungstechnik. Hierzu bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit 2014 im Auftrag der Bundesregierung eine Bezuschussung an. Die Informationen finden Sie unter www.kfw.de/455-E oder telefonisch unter 0800 539 9002, eine kostenfreie Servicenummer der KfW.

Wie kann man sich schützen?

  •  Außenbeleuchtung wirkt auf Einbrecher abschreckend. Bringen Sie Halogenscheinwerfer mit Bewegungsmelder in einbruchgefährdeten Bereichen und an Laufwegen an.
  • Hohe Hecken und Sträucher bieten Ihnen Sichtschutz – aber auch dem Einbrecher!
  • Zäune und Tore bilden schon optisch eine Barriere. Offenstehende Tore können ein Zeichen der Abwesenheit und gleichzeitig eine Einladung für die Täter sein.
  • Täuschen sie Anwesenheit bei Abwesenheit vor.
  • Elektrische Rollläden und Licht mit Zeitschaltuhren oder ein Fernsehsimulator auch in den oberen Stockwerken, helfen dabei.
  • Wenn Sie das Haus verlassen, schließen sie Fenster, Fenstergriffe und Haustür ab. Gekippte Fenster und unverschlossene Türen gelten als offen – häufig auch für die Versicherungen.
  • Lassen Sie Ihre Wertsachen nicht offen herumliegen. Schmuck, Geld und sonstige Werte gehören in ein Wertbehältnis (z.B. Safe) oder in ein Bankschließfach.
  • Der Safe sollte bis 1000 kg fest im Mauerwerk eingebaut oder fest an der Bodenplatte verankert sein, um ein Wegtragen zu verhindern.
  • Katalogisieren und kennzeichnen Sie Ihre Wertsachen. Fotografien helfen im Notfall bei der Wiedererkennung und Zuordnung.


VORSICHT! Wachsamer Nachbar

  • Der Täter verhalten sich oft auffällig, wenn sie auf der Suche nach Tatorten sind. Sie müssen sich die Häuser genauer ansehen, gehen oder fahren mehrmals daran vorbei oder fotografieren.
  • Scheuen Sie sich nicht, bei verdächtigen Beobachtungen direkt die Polizei zu verständigen. Lieber einmal zu viel als zu wenig!
  • Nachbarn sind mehr als nur Leute von nebenan. Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis kann helfen, nicht Opfer zu werden. Gegenseitige Unterstützung und erhöhte Aufmerksamkeit kann Einbrüche verhindern.
  • Informieren Sie die Nachbarn, wenn sie im Urlaub oder länger außer Haus sind, damit der Briefkasten geleert, die Blumen versorgt und die Mülltonne bewegt wird.
  • Richten Sie Kontrollgänge ein.

Die Einhaltung der oben aufgeführten Verhaltenstipps reicht nicht immer aus, um die Täter von ihrem Vorhaben abzuhalten. Es ist empfehlenswert, die Fenster – und Türelemente durch eine Fachfirma, gem. DIN 18104 Teil 1 oder Teil 2, umrüsten zu lassen (www.polizei.hessen.de).

Die Norm beinhaltet folgende technische Sicherheiten:

Eingangs- bzw. Nebeneingangstüren:

  • stabiles Türblatt (mind. 40 mm starke Vollholztür)
  • einbruchhemmende Einsteckschlösser nach DIN 18251, ab Kl. 4
  • Profilzylinder nach DIN 18252, Angriffswiderstandsklasse 1
  • besser 2 mit Bohrschutz
  • Schutzbeschlag nach DIN 18257, ab Klasse ES 1 mit Zylinderab-
  • deckung/Schutzrosette
  • verlängerte oder im Mauerwerk verankerte Schließbleche
  • verwenden (mind. 30 cm lang)
  • Hintergreifhaken oder Aushebelkeile im Bandbereich
  • Kastenzusatzschloss mit Sperrbügel im oberen Drittel der Tür
  • Mehrfachverriegelung mit Hakenriegel ab Klasse 3
  • Querriegelschloss/Panzerriegel
  • bei Glasfüllungen durchwurfhemmende Verglasung nach
  • DIN EN 356 verwenden
  • Sicherung der Verglasung durch Anbringung einer Polycarbonatplatte oder Gitter

Fenster und / oder Terrassentüren:

  • abschließbarer Fenstergriff mit 100 Nm, besser 200 Nm
  • Drehmoment
  • Fensterzusatzschlösser mit Bandseitensicherung gem.
  • DIN 18104 Teil 1
  • (pro 1 m Fensterhöhe auf jeder Seite eine Sicherung)
  • oder
  • einbruchhemmende Beschläge mit Pilzkopfzapfen und mehrfach verschraubten Sicherheitsschließblechen gem. DIN 18104 Teil 2 durchwurfhemmende Verglasung oder Sicherheitsfolien nach
  • DIN EN 356 verwenden

Neubau oder Modernisierung:

Hier ist folgendes zu beachten:

  • Einbau von einbruchhemmenden Elementen (Türen, Fenster, Rollläden, Gitter, Garagentore) nach DIN EN 1627, ab RC 2.
  • Beauftragen Sie für die Projektierung einer Einbruchmeldeanlage ein qualifiziertes Errichterunternehmen.
  • Achten Sie darauf, dass bei der Installation die Normenreihe DIN EN 50130, 50131, 50136 und der DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, in der jeweils neuesten veröffentlichten Fassung Berücksichtigung findet.

Weitere Informationen zur Sicherung ihres Eigenheims finden Sie unter:

Sie benötigen einen Beratungstermin?:

Polizeipräsidium Südhessen
E4 – Polizeiliche Beratungsstelle

Orangerieallee 12
64285 Darmstadt

Tel.: 0 61 51 – 969 - 40 30
Fax.: 0 61 51 – 969 - 40 45

Beratungsstelle.ppsh@polizei.hessen.de