Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen spielt sich in großem Maße online ab

Es wird gechattet, gezockt und es werden persönliche Inhalte auf sozialen Netzwerken geteilt.
Wie schnell sind auch intime Fotos oder freizügige Videos unter Jugendlichen verschickt? Das ist nicht negativ zu bewerten, wenn die Beteiligten alt genug sind, sich gut kennen und vertrauensvoll miteinander umgehen. Erfolgt allerdings ein Austausch oder eine Weiterleitung dieser Inhalte ohne Einverständnis, wird der vermeintliche Spaß aber schnell sehr ernst.
Wie im echten Leben müssen Kinder und Jugendliche auch im Internet vor problematischen Inhalten oder gar sexuellem Missbrauch geschützt werden. Cybergrooming ist ein wachsendes Problem. Mittlerweile sind 97% der ab 12-Jährigen im Netz unterwegs, Täterinnen und Täter nutzen das Web für Straftaten und fühlen sich in der Anonymität sicher.

Doch was ist „Grooming“
(englisch: anbahnen, vorbereiten) eigentlich?

Durch sog. Cybergrooming, also das Anbahnen über soziale Netzwerke, Chats oder Online-Spiele suchen Täterinnen und Täter gezielt Kontakte zu Kindern, geben sich als gleichaltrig aus, um so sich das Vertrauen zu erschleichen. Ihre Absicht ist die Anbahnung zu einem sexuellen Kontakt.

Das Video einer EUROPOL-Kampagne :
zeigt eindrucksvoll, wie Täter über das Internet und per Smartphone gezielt auf Minderjährige einwirken. (Link)

So gehen Täter /-innen vor:

Kontakt herstellen:
Die Täterinnen und Täter informieren sich auf Social Media Plattformen nach den Hobbies, Alter und persönlichen Vorlieben der Opfer und gewinnen so ihr Vertrauen.
Anbahnung:
Sie sprechen die Kinder über z.B. beliebte Messenger Dienste an und nutzen ein Fake-Profil, mit dem sie sich als gleichaltrig ausgeben. Manchmal täuschen Sie auch vor, von einer Casting- oder Modelagentur zu sein.
Geplante Übergriffe:
Mädchen und Jungen bauen im Web viel schneller Hemmungen ab, als in der realen Welt, weil sie die „Cybergroomer“ unter falschen Vorstellungen kennenlernen. Die Täterinnen und Täter geben sogar echte Handynummern an, weil sie an den WhatsApp Kontakt der Kinder kommen wollen. Hier gibt es keine Chat-Moderatoren, so dass sie ungestört weiter agieren können. Sie fragen das Kind nach seinem Aussehen und Erfahrungen und bitten es freizügige Bilder oder Videos zu senden. Weiterhin soll sich das Kind per Video-Anruf live vor der Kamera präsentieren. Ihre eigene Kamera lassen die Sexualtäter allerdings aus. Manchmal kommen Akteure sogar aus dem Ausland und sprechen gar nicht mehr die Sprache ihrer Opfer, kommunizieren via Übersetzungsprogramme.
Gefahren:
Sobald das erste sexualisierte Foto verschickt ist, wird es als Druckmittel genutzt. Sie drohen dem Mädchen oder Jungen das Bild zu verbreiten, wenn das Kind nicht tut, was der Täter oder die Täterin verlangt. Es kommt durchaus vor, dass Täterinnen und Täter reale Treffen vorschlagen. Betroffene Kinder haben oft Angst sich Eltern oder Vertrauenspersonen zu offenbaren, weil sie sich schuldig fühlen.

Die schweren Straftaten treffen die Schutzwürdigsten unserer Gesellschaft. Die psychischen Folgen belasten die Opfer meist ihr Leben lang. Daher legt die Polizei auch einen großen Schwerpunkt auf die Präventionsarbeit.

Vorsorge ist besser als Nachsorge, daher gibt der Medienpädagoge des Polizeipräsidiums Südhessen, Florian Sauerwein, folgende Hinweise:

Kinder und Jugendliche schützen:
« Der beste Schutz sind informierte Eltern und Kinder! Wichtig ist ein kontinuierlicher Austausch.
« Der Chatpartner wohnt in der gleichen Stadt und hat ähnliche Interessen? Man kann nicht überprüfen, was stimmt. Bloß nicht alles glauben!
« Helfen Sie Ihren Kindern bei den Einstellungen für die Privatsphäre in sozialen Netzwerken.

Mittendrin? Schluss mit Cybergrooming!

« Grenzen erkennen: Wenn etwas merkwürdig ist, sollte man den Kontakt beenden, den Chat-Partner blockieren und melden, Screenshots machen zur Beweissicherung.
« Falls die Handynummer preisgegeben wurde, sofort den Kontakt blockieren.
« Zusammen sind wir stark: Eltern, Freunde und Lehrer haben ein offenes Ohr. Ein gemeinsamer Austausch über die Vorfälle ist wichtig, um eine Lösung zu finden.
« Die Polizei ist immer ansprechbar! Cybergrooming ist verboten und muss bestraft werden. Dabei muss man selbst keine Angst vor Konsequenzen haben.

Broschüre „Medienkompetenz für Eltern“ des Netzwerks gegen Gewalt hier zum Downloaden

Kinder bekommen oft innerhalb des Anbahnungsprozesses gar nicht mit, dass sie Opfer einer Straftat geworden sind. Doch genau hier muss sensibilisiert werden. Der Gesetzgeber hat seit März 2020 schon den Versuch, ein Kind im Internet aus sexuellen Interessen zu kontaktieren, unter Strafe gestellt. Die Polizei Südhessen rät daher dringend, Anzeige zu erstatten. Seit einigen Jahren ist dies unkompliziert online möglich auf onlinewache.polizei.hessen.de.

Online-Beratungsangebote:

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
Hilfeportal sexueller Missbrauch: unter www.hilfeportal-missbrauch.de
finden Sie Hilfe in Ihrer Nähe

Hilfetelefon Tatgeneigte Personen: 0800 70 222 40
polizeifuerdich.de
innocenceindanger.de
Chatten-ohne-Risiko.net
handysektor.de
klicksafe.de

Ansprechpartner:

Polizeipräsidium Südhessen
E4 – Prävention

Orangerieallee 12
64285 Darmstadt

Tel.: 0 61 51 – 969 - 40 30
praevention.ppsh@polizei.hessen.de